- Die Private Musikschule wird rechtlich durch den Musikverein Allegro Vivace vertreten und auch durch diesen finanziell getragen.
- Die Musikschule bietet Musikunterricht nach den Richtlinien des Lehrplans der Konferenz der österreichischen Musikschulwerke, organisiert Veranstaltungen und führt Workshops durch. Die Lehrenden verpflichten sich, die musikalische Gabe der Schüler[1] und die Freude am Musizieren mit Engagement, professionell und hingebungsvoll zu fördern.
- Die Anmeldung erfolgt in der Regel bis zum Ablauf der Anmeldefrist, welche unter allegrovivace.net angegeben wird. Die Anmeldung ist auf die Dauer von einem Semester begrenzt. (Ausnahme bildet hier die Anmeldung zum Kinder- und Jugendchor solo&hut(t)i.) Mit Zustimmung der Musikschulleitung ist der Einstieg auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
- Das Schuljahr an der Musikschule entspricht dem Unterrichtsjahr der Pflichtschulen inklusive Ferien- und Feiertagsregelung für Wien. Schulautonome Tage werden nicht berücksichtigt.
- Der Stundenplan für den Einzelunterricht wird im Einvernehmen mit den Schülern bzw. deren gesetzlichen Vertretern vereinbart.
- Das Schulgeld muss nach Erhalt der ausgestellten Rechnung und spätestens vor der zweiten Unterrichtseinheit auf dem Vereinskonto eingelangt sein. Anderenfalls wird der Unterricht ausgesetzt, ohne dass versäumte Unterrichtseinheiten nachgeholt werden. In besonderen Fällen ist eine Ratenzahlung möglich, die mit der Musikschulleitung zu vereinbaren ist.
- Ein Semester besteht aus 15 Unterrichtseinheiten. Sollte eine Unterrichtseinheit aus triftigen Gründen, so wie Krankheit oder hohen familiären Feierlichkeiten seitens des Schülers mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, kann diese nach Möglichkeit am Ende des Schuljahres oder nach gemeinsamer Absprache zwischen Lehrkraft und Schüler nachgeholt werden, jedoch nicht mehr als ein Mal pro Semester. Dies gilt nicht für den Partner- und Gruppenunterricht, so wie Chor- und Ensembleproben, – da besteht keine Nachholmöglichkeit. Sollte eine Lehrperson verhindert sein, so wird die Unterrichtseinheit entweder suppliert oder zu einem anderen Zeitpunkt abgehalten.
- Der Schüler bemüht sich nach bester Möglichkeit, die notwendigen Vorbereitungen für den Unterricht zu treffen. Das schließt die Übung am Instrument, das Fertigstellen von schriftlichen und anderen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Musikunterricht ein. Es liegt in seiner Verantwortung, alle Unterlagen, die im Unterricht benötigt werden und mit dem Lehrer vereinbart sind, zu organisieren und diese bereit zu halten.
- Durch Schüler beschädigte Gegenstände werden ersetzt. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, eine Haftschutzversicherung abzuschließen.
- Durch die Anmeldung stimmt der Schüler bzw. sein gesetzlicher Vertreter der Datenerhebung und Verarbeitung laut der Datenschutzerklärung zu.
- Foto- bzw. Videoaufnahmen, die im Rahmen von Musikschulveranstaltungen und Musikunterricht aufgenommen werden, kann die Musikschule unter gewährter Anonymität für Werbezwecke verwenden. Es besteht die Möglichkeit diese Einwilligung per Mail an admin@allegrovivace.net zurückzuziehen.
Die Schulordnung tritt mit 1. Juli 2018 in Kraft und ersetzt die Version von 7. September 2015. Sie dient als Vertragsgrundlage für alle Anmeldungen ab WS 2018/19.
[1] Auf eine genderspezifische Sprache wird zugunsten fließender Gedankenausformulierung verzichtet. Selbstverständlich ist die feminine Form miteinbezogen.
SCHULORDNUNG – ALT
- Die Musikschule bietet Musikunterricht nach den Richtlinien des Lehrplans der Konferenz der österreichischen Musikschulwerke, organisiert Veranstaltungen und führt Workshops durch. Die Lehrenden verpflichten sich, die musikalische Gabe der Schüler und die Freude an dem Musizieren mit Engagement, professionell und hingebungsvoll zu fördern.
- Die Anmeldung erfolgt in der Regel bis zur 3. Schulwoche des laufenden Semesters. Die Anmeldung ist auf die Dauer von einem Semester begrenzt. Mit Zustimmung der Musikschulleitung ist der Einstieg auch zu einem späteren Zeitpunkt möglich.
- Das Schuljahr an der Musikschule entspricht dem Unterrichtsjahr der Pflichtschulen inklusive Ferien- und Feiertagsregelung für Wien. Schulautonome Tage werden nicht berücksichtigt.
- Der Stundenplan für den Einzelunterricht wird im Einvernehmen mit den Schülern[1] bzw. deren gesetzlichen Vertretern vereinbart.
- Das Schulgeld muss nach Erhalt der ausgestellten Rechnung und spätestens vor dem zweiten Unterricht auf dem Vereinskonto eingelangt sein. Anderenfalls wird der Unterricht ausgesetzt, ohne dass versäumte Unterrichtseinheiten nachgeholt werden. In besonderen Fällen ist eine Ratenzahlung möglich, die mit der Musikschulleitung zu vereinbaren ist.
- Ein Semester hat 15 Unterrichtseinheiten. Sollte eine Unterrichtseinheit aus triftigen Gründen seitens des Schülers mindestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden, kann diese nach Möglichkeit am Ende des Schuljahres oder nach gemeinsamer Absprache zwischen Lehrkraft und Schüler nachgeholt werden. Dies gilt nicht für den Partner- und Gruppenunterricht – da besteht keine Nachholmöglichkeit. Sollte eine Lehrperson verhindert sein, so wird die Unterrichtseinheit entweder suppliert oder zu einem anderen Zeitpunkt abgehalten.
- Der Schüler bemüht sich nach bester Möglichkeit, die notwendigen Vorbereitungen für den Unterricht zu treffen. Das schließt die Übung am Instrument, das Fertigstellen von schriftlichen und anderen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Musikunterricht ein. Es liegt in seiner Verantwortung, alle Unterlagen, die im Unterricht benötigt werden und mit dem Lehrer vereinbart sind, zu organisieren und diese bereit zu halten.
- Durch Schüler beschädigte Gegenstände werden ersetzt. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, eine Haftschutzversicherung abzuschließen.
- Foto- bzw. Videoaufnahmen, die im Rahmen von Musikschulveranstaltungen und Musikunterricht aufgenommen werden, kann die Musikschule unter gewährter Anonymität für Werbezwecke verwenden.
Diese Schulordnung galt als Vertragsgrundlage im Zeitraum vom 7. September 2015 bis 30. Juni 2018 und ersetzt die davor bestehenden AGB der Musikschule Allegro Vivace.
[1] Auf eine genderspezifische Sprache wird zugunsten fließender Gedankenausformulierung verzichtet. Selbstverständlich ist die feminine Form miteinbezogen.