Musikvereins Allegro Vivace | ZVR 573644344
(im Folgenden kurz „Allegro Vivace“ genannt)
- Allegro Vivace organisiert Musikunterricht durch fachlich qualifizierte Dritte (im Folgenden kurz „Lehrende“ genannt) nach den Richtlinien des Lehrplans der Konferenz der österreichischen Musikschulwerke, sowie Veranstaltungen und führt Workshops durch. Sämtliche Leistungen von Allegro Vivace an die Teilnehmer dieser Kurse, Veranstaltungen oder Workshops (im Folgenden kurz „Teilnehmer“ oder „Schüler“ genannt) werden ausschließlich auf Grundlage dieser Teilnahmebedingungen erbracht. Diese Teilnahmebedingungen gelten auch, wenn die Anbahnung des Geschäfts über Fernkommunikationsmittel erfolgt. Die Teilnahmebedingungen sind dauerhaft auf der Website von Allegro Vivace unter allegrovivace.net abrufbar und können von dort ausgedruckt werden. Mit der Buchung von Kursen, Veranstaltungen oder Workshops von Allegro Vivace erkennt der Teilnehmer (im Fall von Minderjährigen: ihr gesetzlicher Vertreter) diese AGB an. Von diesen Teilnahmebedingungen abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn ihnen Allegro Vivace im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
- Das Kursangebot wird auf der Website von Allegro Vivace abrufbar gehalten. Anmeldungen zu Kursen und Veranstaltungen sind über die Website möglich. Die Anmeldung kann bis zum Ablauf der dort angeführten Anmeldefrist vorgenommen werden. Die Anmeldung ist, sofern nicht ausdrücklich anders angeführt, auf die Dauer von einem Semester begrenzt. Ein späterer Einstieg in einen bereits laufenden Kurs ist nur mit Zustimmung von Allegro Vivace möglich. Ein allfälliger Wunsch nach Zuteilung zu einem bestimmten Lehrenden ist auf dem Anmeldeformular zu vermerken und wird von Allegro Vivace nach Möglichkeit berücksichtigt.
- Die Anmeldung stellt ein Angebot des Teilnehmers zum Vertragsabschluss dar. Hierüber erhält der Teilnehmer eine automatische Anmeldebestätigung. Der Vertrag wird für Allegro Vivace aber erst mit dem Absenden der Teilnahmebestätigung per E-Mail an den Teilnehmer verbindlich geschlossen. Allegro Vivace ist berechtigt, die Aufnahme des Teilnehmers abzulehnen, dies insbesondere aus organisatorischen Gründen.
- Das Schuljahr entspricht dem Unterrichtsjahr der Pflichtschulen inklusive Ferien- und Feiertagsregelung für Wien. Der Stundenplan für den Einzelunterricht wird, sofern nicht bereits im Zuge der Anmeldung fixe Kurszeiten angegeben wurden, zwischen Lehrendem und den Teilnehmern bzw. deren gesetzlichen Vertretern vereinbart oder, sofern dies bei der Anmeldung so gewünscht wird, von Allegro Vivace je nach Verfügbarkeit von Terminen und Plätzen eingeteilt. Ein Semester besteht, sofern nicht anders angegeben, aus 15 Unterrichtseinheiten. Pro Semester kann eine Unterrichtseinheit vom Teilnehmer versäumt und in einem gesondert zu vereinbarenden Ersatztermin nachgeholt werden. Werden weitere Unterrichtseinheiten versäumt, können diese nicht nachgeholt werden und werden grundsätzlich nicht erstattet. Verhinderungen sind an Allegro Vivace oder an den Lehrenden zu melden. Eine vorzeitige Abmeldung während des Semesters berechtigt nicht zu einer Rückforderung des Kursbeitrags.
- Die Gestaltung der Kurse und deren Durchführung obliegt den Lehrenden. Allegro Vivace stellt hierfür die erforderliche Infrastruktur (Anmeldung, Administration, Räumlichkeiten, Instrumente soweit zumutbar) bereit.
- Über den Kursbeitrag stellt Allegro Vivace eine Rechnung im Namen des Lehrenden an den Teilnehmer (im Fall von Minderjährigen: an den gesetzlichen Vertreter) aus. Der Kursbeitrag ist binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum, spätestens jedoch bis zur zweiten Unterrichtseinheit (einlangend auf dem Konto von Allegro Vivace) zu bezahlen. Sollte die Zahlung nicht oder nicht vollständig bis zum Beginn der zweiten Unterrichtseinheit bei Allegro Vivace eingehen, ist Allegro Vivace berechtigt, den Teilnehmer vom Besuch weiterer Kurse so lange auszuschließen, bis die Zahlung nachgeholt wurde. Durch den Zahlungsverzug des Teilnehmers versäumte Einheiten können nicht nachgeholt werden.
- Für den Fall, dass der Unterricht aufgrund behördlicher Maßnahmen oder sonstiger, nicht von Allegro Vivace zu vertretender Umstände nicht oder nicht als Präsenzveranstaltung durchgeführt werden können, ist Allegro Vivace, soweit das möglich und zumutbar ist, berechtigt, den Unterricht auf ein online Medium (Distance Learning) umzustellen.
- Die Teilnehmer haben sich pünktlich zum Kursbeginn einzufinden und konstruktiv zum Unterrichtserfolg beizutragen. Die notwendigen Vorbereitungen für den Unterricht haben sie eigenständig zu treffen. Das schließt die Übung am Instrument sowie das Fertigstellen von schriftlichen und anderen Aufgaben im Zusammenhang mit dem Musikunterricht ein.
- Die Teilnehmer haben mit den von Allegro Vivace bereitgestellten Unterrichtsmitteln (Instrumente, Notenständer, Notenhefte etc) sowie mit der gesamten Einrichtung am Kursort pfleglich und verantwortungsvoll umzugehen und Beschädigungen zu vermeiden. Anordnungen des Lehrenden sind zu befolgen. Sollten nicht dem Teilnehmer gehörende Gegenstände beschädigt werden, ist dies unaufgefordert und umgehend an Allegro Vivace oder dem Lehrenden mitzuteilen. Der Abschluss einer Haftschutzversicherung wird empfohlen.
- Allegro Vivace ist berechtigt, den Ausschluss eines Teilnehmers zu verfügen, wenn
- der Teilnehmer trotz schriftlichen Verweises das Lernziel durch schwerwiegende Pflichtverletzungen oder durch anhaltend fehlende Bemühungen nicht erreicht
- im Fall ausnahmsweise vereinbarter Ratenzahlung ein Rückstand an Kursbeiträgen von mindestens zwei Monaten besteht oder
- wenn das Verhalten eines Teilnehmers eine anhaltende Gefährdung anderer Teilnehmer hinsichtlich ihrer körperlichen Integrität oder ihres Eigentums erwarten lässt.